Kraftfahrzeuge
Leonhard Weber
Kraftfahrzeuge Führerscheinklassen B
Folgende Klassen unterrichten wir bei uns:
Du möchtest endlich unabhängig sein und deinen eigenen Weg fahren? Dann bist du hier genau richtig! Wir haben hier alle wichtigen Informationen über die Führerscheinklassen B, B96, BE und begleitetes Fahren für dich zusammengefasst.
Eine Ausbildung von Frau zu Frau ist natürlich jederzeit möglich!
KlasseB
- Kfz (außer AM, A1, A2 & A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
- Ab 17 Jahren möglich (Begl. Fahren)
- Die Anmeldung ist bereits mit 16 1/2 Jahren möglich
- 12 Doppelstunden (a 90 Min. Grundstoff).
- 2 Doppelstunden (a 90 Min. Klassenspezifisch B).
- 12 x Sonderfahrten (5 x Überlandfahrten, 4 x Autobahnfahrten, 3 x Beleuchtungsfahrten)
- Beinhaltet die Klassen AM & L
KlasseBF17
- Begleitendes Fahren mit 17 Jahren
- Alter: 17 Jahre
- Anmeldung: mit 16 1/2 Jahren
- Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
- Voraussetzung für Begleitpersonen: Man muss 30 Jahre oder älter sein, seit min. 5 Jahre ununterbrochen im Besitzt der Fahrerlaubnis Klasse B sein und nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.
KlasseBE
- Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem (Sattel-)Anhänger sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht übersteigt.
- Ab 17 Jahren möglich (Begl. Fahren)
- Voraussetzung für Begleitpersonen: Man muss 30 Jahre oder älter sein, seit min. 5 Jahre ununterbrochen im Besitzt der Fahrerlaubnis Klasse B sein und nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.
- Anmeldung mit 16 1/2 Jahren möglich
- 5 x Sonderfahrten, (3 x Überlandfahrten, 1 x Autobahnfahrten, 1 x Beleuchtungsfahrten)
- Mann muss im Vorbesitz der Klasse B sein
- Eine theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.
- KEINE PRÜFUNG ERFORDERLICH!
KlasseB96
- Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.
- Die Ausbildung umfasst insgesamt 7 Stunden a`60 Minuten davon 2 Stunden und 30 Minuten Theorie
- Sowie 4 Stunden und 30 Minuten praktische Ausbildung.
- Man muss im Vorbesitz der Klasse B sein
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