Aktuell Archiv
Die wichtigsten News auf einen Blick Leicht betagte Neuigkeiten im Archiv

Leo Tour 2012

Stadtwappen von Wald-Michelbach

“Motorradtouren durch den Odenwald versprechen ungetrübten Fahrspaß durch eine waldreiche Umgebung voller malerischer Täler, imposanter Burganlagen und gemütlicher Ortschaften, gespickt mit anspruchsvollen Haarnadelkurven, welche jedes Bikerherz höher schlagen lassen. Auf den Straßen des Odenwalds herrscht eine geringe Verkehrsdichte.”

Und das wollen wir uns, mit Euch zusammen, bei der LeoTour '12 gerne selber ansehen.

Unser "Basislager" wird das Hotel Restaurant "Birkenhof" bei Wald-Michelbach sein.

Vom Freitag den 04.05. (Treffpunkt: unsere Fahrschule in Lennep um 08:30 Uhr) bis zum Sonntag den 06.05 werden wir den schönen Odenwald bereiesen.

Der Birkenhof bei Wald-Michelbach

Wir schicken Euch in den April...

Keine Angst das wird jetzt kein merkwürdiger April-Scherz, sondern unsere diesjährige Warm-Up-Tour.

Wir möchten Euch nämlich herzlich einladen am Sonntag den 01.04.2012 um 09:30 Uhr von unserer Fahrschule in Lennep aus zur ersten gemeinschaftlichen Ausfahrt des Jahres zu starten.


Feier zur Neueröffnung unserer Fahrschule in Lüttringhausen

Neueröffnung der Fahrschule Leonhard Weber in Remscheid Lüttringhausen! Das wird gefeiert

Wir freuen uns Euch mitteilen zu können das Ihr die Fahrschule Leonhard Weber jetzt auch in Lüttringhausen, auf der Kreuzbergstraße 42, besuchen könnt.

Und weil das schon eine kleine Feier wert ist, laden wir Euch herzlichst ein am 16.12.2011 ab 19:00 Uhr in unserer neuen Fahrschule mit uns zu feiern.


Noch keine Idee für Weihnachtsgeschenke?

Der Führerschein vom Weihnachtsmann

Es geht wieder schneller als Ihr denkt, und schon steht Weihnachten vor der Tür. Wisst Ihr für jeden schon ein Geschenk? Socken, Krawatten und co.?

Da haben wir aber mal etwas anderes für Euch,
zumindest wenn Ihr jemanden kennt der gerade oder bald einen Führerschein macht. Wie wäre es dann mit einem Gutschein von uns? Gerne stellen wir Euch einen über den von Euch gewünschten Betrag aus, sprecht uns einfach an!


Nachtreffen Leo-Tour 2011

Film ab...

Endlich ein Wiedersehen...

...bei unserem Nachtreffen mit Filmvorführung zur Leo-Tour "Thüringen" 2011. Zumindest wenn Ihr Lust und Zeit habt mit uns zusammen am 19.11.2011 um 19:00 Uhr das Erlebte Revue passieren zu lassen.
Wie gewohnt natürlich bei Gabi & Willi.

P.S.:  Damit auch ausreichend für Euer leibliches Wohl gesorgt werden kann, gebt uns bitte kurz Bescheid das Ihr kommt.

Saisonausklang 2011

Überraschungstour zum Saisonende 2011

Auf die Schokolade mussten wir leider verzichten!

Sonst hätten wir den ganzen Spaß für unsere Überraschungstour zum Saisonausklang 2011 einfach nicht rein bekommen.

Gestartet wird am 23.10.2011 um 09:00 Uhr, wie gewohnt, von unserer Fahrschule aus.

Wir freuen uns auf eine schöne Tagestour mit Euch!


Warm-Up 2011

Sie ist zurück! Nach einem Jahr unfreiwilliger Pause machen wir sie jetzt wieder! - Unsere Warm-Up-Tour.
Da wir letztes Jahr ja leider aussetzen mussten, freuen wir uns um so mehr Euch dieses Jahr wieder die Gelegenheit geben zu können, zusammen mit uns, bei einer kleinen aber feinen geführten Tour, die Motorradsaison 2011 für eröffnet zu erklären.

Wir treffen uns Sonntag den 03.04.2011 um 09:30 Uhr, ganz traditionell, an unserer Fahrschule.


Leo Tour 2011

Stadtwappen von Bernshausen

"Thüringen und speziell die Rhön bietet mit seinen vielen kleinen und ursprünglichen Dörfern, verwinkelten Wegen, zahlreichen Kurven und schönen Aussichten ideale Voraussetzungen für eine Motorradtour."

Das lassen wir uns nicht zweimal sagen und so wollen wir, mit Euch zusammen, bei unserer Leo-Tour '11 genau dorthin fahren.

Unterkunft und Ausgangspunkt für unsere Fahrt durch den Thüringerwald finden wir im Landhotel & Gasthof "Zur grünen Kutte".

Vom Freitag den 20.05. (Treffpunkt: unsere Fahrschule um 08:30 Uhr) bis zum Sonntag den 22.05 ist unser erklärtes Reiseziel der Thüringerwald.

Zur grünen Kutte

Verkehrsrecht aktuell

Verkehrsrecht aktuell

Peter Ramsauer: Pünktlich zum Winterbeginn schaffen wir mehr Verkehrs- und Rechtssicherheit. Wir haben den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung mehr Profil gegeben und eine konkrete Winterreifenpflicht eingeführt. Damit wollen wir gefährliche Rutschpartien auf den Straßen verhindern.

§2 Abs. 3a StVO wurde mit der Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes 2010 Teil 1 Nr. 60 am 03.12.2010 geändert! Ab dem 04.12.2010 gilt neues Recht.

Mehr dazu auf unserer Verkehrsrecht Seite.


Weihnachtsfeier 2010

Weihnachtsfeier in der Fahrschule

Drin' von der Fahrschule komm' ich her und ich muß Euch sagen: es weihnachtet sehr!

So soll es auch dieses Jahr wieder heißen wenn wir Euch am 22.12.2010 ab 19:00 Uhr ganz herzlich zu unserer Weihnachtsfeier in der Fahrschule begrüßen wollen.

Wir wünschen Euch frohe und besinnliche Festtage!


Nachtreffen Leo-Tour 2010

Film ab...

Wiedersehen macht Freude!

Deshalb freuen wir uns auch, dass der Termin, mit Filmvorführung, für das Nachtreffen unserer diesjährigen Leo-Tour steht.
Wir treffen uns am 20.11.2010 um 18:00 Uhr an altbekannter Stelle :)

P.S.:  Wie immer: gebt uns bitte kurz Bescheid ob Ihr kommt, damit auch ausreichend für Euer leibliches Wohl gesorgt werden kann.

Saisonausklang 2010

Überraschungstour zum Saisonende 2010

Nachdem wir dieses Jahr aus terminlichen Gründen leider unsere Tour zum Start der Motorradsaison nicht durchführen konnten, freuen wir uns um so mehr Euch jetzt zum Saisonausklang wie gewohnt zu einer kleinen aber feinen Tagestour einladen zu dürfen.

Gestartet wird am 24.10.2010 um 09:00 Uhr von unserer Fahrschule aus.

Wohin es diesmal geht? - Lasst Euch überraschen!
Wir freuen uns jedenfalls schon auf Euch!


Fahrsicherheitstraining 06.06.'10

Slalompylonen

Es gibt eine gute und eine schlechte Nachricht...

Zuerst die Schlechte: leider ist es uns dieses Jahr aus terminlichen Gründen nicht mehr möglich einen Saisonstart mit Euch zu fahren.

Jetzt die Gute: Dafür bieten wie Euch dieses Jahr die Möglichkeit bei einem Motorrad-Fahrsicherheitstraining mit uns Euer Können auf zwei Rädern zu festigen.

Anmeldungen und detailliertere Informationen ab sofort bei uns in der Fahrschule.


Leo Tour 2010

Stadtwappen von Prüm

Unsere diesjähriges Leo-Tour führt erneut in die Eifel. Um genau zu sein vom 07.05.2010 bis zum 09.05.2010 nach Prüm, von wo aus wir einen Tag lang Luxemburg und das umliegende Eifelerland auf zwei Rädern bereisen wollen.

Leider sind wir bereits jetzt komplett ausgebucht und können keine weiteren Anmeldungen mehr annehmen.

Als Unterkunft wird uns noch einmal das "Landhotel am Wenzelbach" dienen, das uns schon beim letzten mal nicht nur mit seiner Gastfreundschaft für Biker sondern auch seiner außerordentlich guten Küche begeistern konnte.

Starten werden wir am 07.05.2010 um 08:30 von unserer Fahrschule aus.

Landhotel am Wenzelbach

Weihnachtsfeier 2009

Weihnachtsfeier in der Fahrschule

Drin' von der Fahrschule komm' ich her und ich muß Euch sagen: es weihnachtet sehr!

Ganz besonders am 21.12.2009 ab 19:00 Uhr, denn da seid Ihr ganz herzlich zu unserer Weihnachtsfeier in der Fahrschule eingeladen.

Wir wünschen Euch frohe und besinnliche Festtage!


Nachtreffen Leo-Tour 2009

Film ab...

Alle Jahre wieder...

...findet ganz traditionell, zum Jahresende, das Nachtreffen samt Filmvorführung unserer Leo-Tour statt. So auch in diesem Jahr und zwar am 14.11.2009 um 19:00 Uhr. Wie gewohnt natürlich bei Gabi & Willi.

Wir freuen uns schon auf das Wiedersehen!

P.S.:  Wenn Ihr kommt, gebt uns bitte kurz Bescheid, damit auch ausreichend für Euer leibliches Wohl gesorgt werden kann.

Saisonausklang 2009

Wie in jedem Jahr werden die Tage wieder kürzer und das Ende der Motorradsaison nähert sich. Aber nicht ohne das wir Euch noch einmal die Gelegenheit geben wollen mit uns zusammen am 18.10.2009 eine gemütliche Runde zu drehen. Unser Ziel ist der Sorpesee und die Tour wird ca. 200 Kilometer haben. Damit wir besser planen können wäre es schön, falls Ihr mitfahren wollt, wenn Ihr uns bis zum 10.10.2009 bescheid geben würdet.

Los geht's dann am Sonntag, den 18.10.2009 um 09:30 an unserer Fahrschule.

Galerie Update

Wie sagt man gleich? "Besser spät als nie", in diesem Sinne haben wir nun endlich, nach diversen Verzögerungen, unsere Touren Galerie aktualisieren können.
Somit sind jetzt die Bilder von der Herbsttour '08 und dem Saisonstart '09 online.

Allen Interessierten wünschen wir viel Spaß beim Betrachten.


Warm-Up-Tour 2009

Nase voll vom "Stuben hocken" ?
Dann geben wir Euch auch dieses Jahr wieder die Gelegenheit mit uns zusammen in die Motorradsaison '09 zu starten. Und Euch auf einer kleinen aber feinen Tagestour von, je nach Lust und Wetter, etwa 150 - 200KM, den Fahrtwind um die Nase wehen zu lassen.

Los geht's Sonntag, den 05.04.2009, traditionell um 09:00 an unserer Fahrschule.


Wir zeigen Euch mehr - und zwar von uns: in der neuen Galerie

Es gibt bei uns jetzt mehr zu sehen: Unsere neue Galerie ist online

Da wir Euch gerne etwas mehr Einblick in unsere Fahrschule und unsere Aktivitäten geben wollten haben wir etwas Neues für Euch: Unsere Galerie!

Wenn Ihr ab und zu reinschauen wollt, erreicht Ihr die Galerie über den Punkt "Fahrschule" aus dem Menü.

Viel Spaß beim stöbern in den Fotos!


Jubiläum: 25 Jahre Fahrschule Weber - Wir sagen DANKE!

Wir sagen DANKE!

An dieser Stelle wollen wir uns kurz für die vielen Glückwünsche und Präsente bedanken die wir von Euch anlässlich unseres 25 jährigen Jubiläums bekommen haben.

Herzlichen Dank!!!

Eure Renate und Euer Leo


Verkehrsrecht aktuell

Verkehrsrecht aktuell

Ein Umweg zum Tanken, auf dem Weg zur Arbeit, kann den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz kosten....

Mehr dazu auf unserer Verkehrsrecht Seite.

Verkehrsrecht aktuell

Ein Schuldanerkenntnis eines Unfallpartners vor Ort, verpflichtet dessen Versicherung zu nichts und ist daher wertlos ...

Mehr dazu auf unserer Verkehrsrecht Seite.


Jubiläum: 25 Jahre Fahrschule Weber - Das wird gefeiert!

25 Jahre Fahrschule Leonhard Weber

Kaum zu glauben, aber wahr!
Seit über 25 Jahren sind wir rund um den Führerschein für Euch da.

Und das wollen wir, unter anderem mit tollen Jubiläumsangeboten, am 16.08.2008 ab 11:00 Uhr, bei uns in der Fahrschule feiern.

Wir freuen uns auf Eueren Besuch!


Verkehrsrecht aktuell

Verkehrsrecht aktuell

Wenn ein Autofahrer ein ungewöhnliches Wendemanöver im dichten Stadtverkehr macht, trifft ihn bei einem Unfall ggf. ein Mitverschulden...

Mehr dazu auf unserer Verkehrsrecht Seite.

Verkehrsrecht aktuell

Vorsicht an der Ampel: Wer bei Grün mit überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall verursacht, riskiert, dass er den Schaden selbst zahlen muss...

Mehr dazu auf unserer Verkehrsrecht Seite.


Verkehrsrecht aktuell

Verkehrsrecht aktuell

Normalerweise müssen Autofahrer bei Unfällen mit Radlern für einen Teil des Schadens selbst aufkommen. Dies ist jedoch nicht zwangsläufig so...

Mehr dazu auf unserer Verkehrsrecht Seite.

Verkehrsrecht aktuell

Waghalsiges Verhalten bei einem Wege-Unfall kann die Verletztenrente kosten!

Mehr dazu auf unserer Verkehrsrecht Seite.


Theoretische Prüfung spätestens 2010 nur noch am PC

Es ist beschlossene Sache, spätestens ab 2010 wird die theoretische Führerscheinprüfung nur noch am PC abgelegt.

Wenn Ihr Euch schon Mal schlau machen wollt, wie das dann aussieht, könnt Ihr das unter www.fuehrerschein-pruefung.info machen.

Selbstverständlich informieren wir Euch an dieser Stelle auch wieder wenn die Umstellung für uns hier in Remscheid stattgefunden hat.


Verkehrsrecht aktuell

Verkehrsrecht aktuell

Die Rechtslage im Straßenverkehr steht nicht still, immer wieder gibt es Änderungen und Aktualisierungen.

Daher haben wir unser Angebot für Euch erweitert. Auf der Verkehrsrecht Seite, die Ihr entweder über "Tips" oder über "FAQ" erreichen könnt, stellen wir Euch die wichtigsten aktuellen Änderungen und Beispielhafte Rechtsprechung rund um den Straßenverkehr zur Verfügung. So seid Ihr immer auf dem Laufenden.


Die Umweltzonen sind da

StVO zu Zeichen 270-1 und 270-2 Verkehrsverbot zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone

Mit den Zeichen 270.1 und 270.2 werden die Grenzen einer Verkehrsverbotszone bestimmt. Sie verbieten den Verkehr mit Kraftfahrzeugen innerhalb einer so gekennzeichneten Verkehrsverbotszone im Falle der Anordnung von Maßnahmen zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen auf der Grundlage des § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
 

VZ 270.1 StVO  VZ 270.1 StVO
Beginn eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone
Zusatzschild zu VZ 270.1 StVO  Das Zusatzzeichen zum VZ 270.1 StVO
Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, nimmt Kraftfahrzeuge vom Verkehrsverbot aus
VZ 270.2 StVO  VZ 270.2 StVO
Ende eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone
Seit dem es immer öfter vorkommt das die zulässigen Feinstaub-Grenzwerte überschritten werden, haben schon einige größere Städte wie zum Beispiel Köln Umweltzonen eingerichtet, aber auch kleinere Städte wie Remscheid oder Wuppertal werden bald folgen.

(Mehr zu diesem Thema findet Ihr in unseren FAQ)


Neue Regeln in Erster Hilfe

Reanimation ist geändert:

Bei der Reanimation soll nicht wie bisher gelehrt zuerst beatmet und dann mit Herzdruckmassage gearbeitet werden, sondern umgekehrt. Zudem wird bei der Herzdruckmassage statt früher 15 Mal jetzt 30 Mal auf den Brustkorb gedrückt - und dann erst wird beatmet.

Das neue Vorgehen wurde in Deutschland im Mai vergangenen Jahres durch die Bundesärztekammer in Kraft gesetzt, hat sich bislang in der Bevölkerung aber noch nicht breit herumgesprochen.

(Quelle: Auto-Motor-Sport)


Änderungen in der Straßenverkehrsordnung 2006

Keine Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen

Die bis Ende 2005 geltende Regelung, dass Personen nicht auf Ladeflächen von Anhängern mitgenommen werden dürfen, wurde erweitert. Zukünftig gilt dieses Verbot auch für Ladeflächen und in Laderäumen von Kraftfahrzeugen.

Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Weder auf Ladeflächen noch in Laderäumen befinden sich Sitzgelegenheiten oder Haltemöglichkeiten, die sicheren Halt bei Beschleunigungen, Bremsvorgängen oder bei einem Unfall garantieren.

§ 21 Abs 2 StVO:
"Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Mitnahme von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden [...]."
 

Helmpflicht für Fahrerinnen und Fahrer von Quads und Trikes

Bisher war es so geregelt, dass die Helmpflicht für zwei-, drei- oder vierrädrige Kraftfahrzeuge direkt im Fahrzeugschein eingetragen wurde.

Mit der Einführung der so genannten EU-Typgenehmigung änderte sich das. Diese besagt, dass mit der Definition von Fahrzeugen als eigener Fahrzeugtyp (hier Quads und Trikes) automatisch ein Anspruch auf Zulassung verbunden ist, sofern die dafür zutreffenden Einzelrichtlinien eingehalten werden. Zusätzliche Auflagen, wie das Tragen eines Helmes, sind damit nicht mehr möglich.

Um das Tragen eines Helmes für Fahrerinnen und Fahrer von Quads und Trikes dennoch verpflichtend zu machen, wurde ein entsprechender Passus in die Straßenverkehrs-Ordnung aufgenommen.

§ 21a Abs. 2 StVO:
"Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."

Um leichte Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher von der Helmpflicht auszunehmen, wurde die Mindestgeschwindigkeit von 20 km/h festgelegt.

Auch brauchen Oldtimer- oder Cabriofahrer zukünftig keine Helme zu tragen. Die Vorschrift dient lediglich der "Erweiterung des Adressatenkreises auf die Führer von und Beifahrer in oder aus so genannten Quads oder Trikes."
 

Verstauen von Ladung

Unzureichend gesicherte Ladung stellt ein oft unterschätztes Problem dar, da Verstöße gegen diese Vorschrift und deren Folgen in der amtlichen Unfallstatistik kaum auffallen. Die Millionenbeträge, die die Schadensversicherer für Schäden aufgrund mangelhafter Ladungssicherung zahlen müssen, sprechen allerdings eine andere Sprache.

Die Vorschrift wurde im Wortlaut darum verschärft und konkretisiert, um auf besonders gefahrenträchtige Verkehrssituationen aufmerksam zu machen.

In § 22 Abs 1 StVO heißt es nun:
"Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten."
 


Änderungen im Bußgeldkatalog 2006

Im Mai und August 2006 ändert sich der Bußgeldkatalog.
 

Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug:

Drängler werden ab dem 1. Mai 2006 härter bestraft. In einigen Zeitungsmeldungen war zu lesen, dass der vorgeschriebene Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mit dem neuen Bußgeldkatalog geändert geworden sei. Das trifft nicht zu. Denn nicht etwa die Vorschriften, sondern die Sanktionen wurden verschärft! Denn nach wie vor gilt für den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug Außerhalb geschlossener Ortschaften folgende Regel :
 
Mindestabstand = halber Tachowert

Ein Beispiel: 100 km/h Geschwindigkeit = 50 Meter Abstand (halber Tacho!).

Für bestimmte Fahrzeuge (zum Beispiel Lastkraftwagen über 3,5 t) gelten größere Mindestabstände, doch auch in diesem Punkt haben sich im Jahr 2006 die Vorschriften nicht geändert.

Wer weniger als fünf Zehntel (also weniger als die Hälfte) des Mindestabstands einhält, befindet sich im Bußgeld- und Punktebereich. Im obigen Beispiel bedeutet das: Wer bei 100 km/h weniger als 25 m Abstand zum Vorausfahrenden hat. Noch weniger Abstand wird laut Bußgeldkatalog in Zehntelschritten teurer: 5/10, 4/10, 3/10, 2/10, 1/10 beträgt die Abstufung. Das ist gleichbedeutend mit 50%, 40%, 30%, 20% und 10 Prozent des vorgeschriebenen Mindestabstands. Und was kostet nun das Drängeln? Die folgenden Werte gelten ab 01.05.2006:


Geschwindigkeit über 80 km/h, mit weniger als:
  • 50% des Mindestabstands: 40 Euro, 1 Punkt
  • 40% des Mindestabstands: 60 Euro, 2 Punkte
  • 30% des Mindestabstands: 100 Euro, 3 Punkte
  • 20% des Mindestabstands: 150 Euro, 4 Punkte
  • 10% des Mindestabstands: 200 Euro, 4 Punkte
Geschwindigkeit über 100 km/h, mit weniger als:
  • 50% des Mindestabstands: 40 Euro, 1 Punkt
  • 40% des Mindestabstands: 60 Euro, 2 Punkte
  • 30% des Mindestabstands: 100 Euro, 3 Punkte,
  • 1 Monat Fahrverbot
  • 20% des Mindestabstands: 150 Euro, 4 Punkte,
    2 Monate Fahrverbot
  • 10% des Mindestabstands: 200 Euro, 4 Punkte,
    3 Monate Fahrverbot
Geschwindigkeiten über 130 km/h, mit weniger als:
  • 50% des Mindestabstands: 60 Euro, 2 Punkte
  • 40% des Mindestabstands: 100 Euro, 3 Punkte
  • 30% des Mindestabstands: 150 Euro, 4 Punkte,
    1 Monat Fahrverbot
  • 20% des Mindestabstands: 200 Euro, 4 Punkte,
    2 Monate Fahrverbot
  • 10% des Mindestabstands: 250 Euro, 4 Punkte,
    3 Monate Fahrverbot

Fahrzeugausrüstung und Wetterverhältnisse:

Die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen muss den Wetterverhältnissen angepasst sein, dies schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung demnächst vor. Das Thema ging fälschlicherweise unter dem Stichwort "Winterreifen-Pflicht" durch die Presse.

Ab dem 1.Mai 2006 gilt:

  • Mit einem Fahrzeug unterwegs zu sein, dessen Ausrüstung nicht dem Wetter angepasst ist (zum Beispiel ungeeignete Bereifung, fehlendes Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage) kostet 20 Euro.
  • Wird dadurch obendrein der Verkehr behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 40 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Bahnübergang:

Wer einen Bahnübergang überquert, obwohl er eigentlich warten muss, gefährdet sich selbst, den Straßen- und Schienenverkehr und kann dafür zukünftig wesentlich schärfer zur Kasse gebeten werden.
  • Missachten Sie den Vorrang eines Schienenfahrzeugs, oder überqueren Sie sogar den Übergang unter Missachtung des Vorrangs, müssen Sie mit 50 Euro Bußgeld und 3 Punkten rechnen. Das kann beispielsweise an einem unbeschrankten Bahnübergang passieren, den Sie unachtsam überfahren während sich ein Zug nähert.
  • Wenn rote Lichtzeichen, Blinklichter oder sonstige Signale zu erkennen sind, die das Warten anordnen (zum Beispiel auch die weiß-rot-weiße Fahne eines Bahnbediensteten), kostet das Überqueren des Bahnübergangs 150 Euro, 3 Punkte und einen Monat Fahrverbot.
  • Das Umfahren geschlossener Halbschranken oder Schranken kostet 450 Euro, 4 Punkte sowie drei Monate Fahrverbot. Fußgänger und andere nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer zahlen die Hälfte, sprich 225 Euro und erhalten ebenfalls 4 Punkte!

Tunnel, Pannenbucht und Nothaltebucht:

Da es neue Verkehrszeichen und Vorschriften für Tunnel und Nothaltebuchten gibt, muss auch der Bußgeldkatalog die Missachtung dieser Verkehrszeichen regeln. Ab 01.08.2006 gilt:
  • Im Tunnel ohne Abblendlicht gefahren: 10 Euro
  • ... andere dadurch gefährdet: 15 Euro
  • ... mit Sachbeschädigung: 35 Euro
  • Im Tunnel gewendet: 40 Euro, 1 Punkt
  • In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt gehalten: 20 Euro
  • In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt geparkt: 25 Euro

Sonntagsfahrverbot:

Hierzu wird im § 3 Abs. 2 der Bußgeldkatalogverordnung klargestellt, dass den Halter die höhere Geldbuße trifft, wenn er selbst der Fahrer ist (dies war bisher auslegungsfähig)

Neue Verkehrszeichen 2006

Die Einführung von zwei neuen Verkehrszeichen hat der Bundesrat am 10. März 2006 beschlossen. Nun wird auch in Deutschland durch neue Verkehrzeichen die EU-Tunnelrichtlinie umgesetzt. Zahlreiche schwere Unfälle führten zu dieser Änderung
 
VZ 327 StVO  Dieses neue Verkehrszeichen (VZ 327 StVO) soll demnächst an jeder Tunneleinfahrt in Deutschland stehen. Beim Durchfahren des Tunnels ist es dann Pflicht das Abblendlicht einzuschalten. Das Wenden im Tunnel ist verboten, was auch gegen jede Vernunft sprechen würde!
VZ 328 StVO  Das Verkehrszeichen (VZ 328 StVO) regelt die Benutzung der so genannten Nothalte- und Pannenbuchten beispielsweise in Tunneln oder in Baustellen. Das bedeutet: Nur im Falle eines Notfalls oder einer Panne dürfen die vorhandenen Nothalte- und Pannenbuchten benutzt werden! Steht also eine Pause an, so sollte diese an einem anderen Ort (z.B. Parkplatz) stattfinden!
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