Im Mai und August 2006 ändert sich der Bußgeldkatalog. |
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug:
Drängler werden ab dem 1. Mai 2006 härter bestraft. In einigen Zeitungsmeldungen war zu lesen, dass der vorgeschriebene Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mit dem neuen Bußgeldkatalog geändert geworden sei. Das trifft nicht zu. Denn nicht etwa die Vorschriften, sondern die Sanktionen wurden verschärft! Denn nach wie vor gilt für den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug Außerhalb geschlossener Ortschaften folgende Regel :
Mindestabstand = halber Tachowert
Ein Beispiel: 100 km/h Geschwindigkeit = 50 Meter Abstand (halber Tacho!).
Für bestimmte Fahrzeuge (zum Beispiel Lastkraftwagen über 3,5 t) gelten größere Mindestabstände, doch auch in diesem Punkt haben sich im Jahr 2006 die Vorschriften nicht geändert.
Wer weniger als fünf Zehntel (also weniger als die Hälfte) des Mindestabstands einhält, befindet sich im Bußgeld- und Punktebereich. Im obigen Beispiel bedeutet das: Wer bei 100 km/h weniger als 25 m Abstand zum Vorausfahrenden hat. Noch weniger Abstand wird laut Bußgeldkatalog in Zehntelschritten teurer: 5/10, 4/10, 3/10, 2/10, 1/10 beträgt die Abstufung. Das ist gleichbedeutend mit 50%, 40%, 30%, 20% und 10 Prozent des vorgeschriebenen Mindestabstands. Und was kostet nun das Drängeln? Die folgenden Werte gelten ab 01.05.2006:
Geschwindigkeit über 80 km/h, mit weniger als:- 50% des Mindestabstands: 40 Euro, 1 Punkt
- 40% des Mindestabstands: 60 Euro, 2 Punkte
- 30% des Mindestabstands: 100 Euro, 3 Punkte
- 20% des Mindestabstands: 150 Euro, 4 Punkte
- 10% des Mindestabstands: 200 Euro, 4 Punkte
Geschwindigkeit über 100 km/h, mit weniger als:
- 50% des Mindestabstands: 40 Euro, 1 Punkt
- 40% des Mindestabstands: 60 Euro, 2 Punkte
- 30% des Mindestabstands: 100 Euro, 3 Punkte,
- 1 Monat Fahrverbot
- 20% des Mindestabstands: 150 Euro, 4 Punkte,
2 Monate Fahrverbot
- 10% des Mindestabstands: 200 Euro, 4 Punkte,
3 Monate Fahrverbot
Geschwindigkeiten über 130 km/h, mit weniger als:
- 50% des Mindestabstands: 60 Euro, 2 Punkte
- 40% des Mindestabstands: 100 Euro, 3 Punkte
- 30% des Mindestabstands: 150 Euro, 4 Punkte,
1 Monat Fahrverbot
- 20% des Mindestabstands: 200 Euro, 4 Punkte,
2 Monate Fahrverbot
- 10% des Mindestabstands: 250 Euro, 4 Punkte,
3 Monate Fahrverbot
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Fahrzeugausrüstung und Wetterverhältnisse:
Die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen muss den Wetterverhältnissen angepasst sein, dies schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung demnächst vor. Das Thema ging fälschlicherweise unter dem Stichwort "Winterreifen-Pflicht" durch die Presse.
Ab dem 1.Mai 2006 gilt:
- Mit einem Fahrzeug unterwegs zu sein, dessen Ausrüstung nicht dem Wetter angepasst ist (zum Beispiel ungeeignete Bereifung, fehlendes Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage) kostet 20 Euro.
- Wird dadurch obendrein der Verkehr behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 40 Euro und einen Punkt in Flensburg.
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Bahnübergang:
Wer einen Bahnübergang überquert, obwohl er eigentlich warten muss, gefährdet sich selbst, den Straßen- und Schienenverkehr und kann dafür zukünftig wesentlich schärfer zur Kasse gebeten werden.
- Missachten Sie den Vorrang eines Schienenfahrzeugs, oder überqueren Sie sogar den Übergang unter Missachtung des Vorrangs, müssen Sie mit 50 Euro Bußgeld und 3 Punkten rechnen. Das kann beispielsweise an einem unbeschrankten Bahnübergang passieren, den Sie unachtsam überfahren während sich ein Zug nähert.
- Wenn rote Lichtzeichen, Blinklichter oder sonstige Signale zu erkennen sind, die das Warten anordnen (zum Beispiel auch die weiß-rot-weiße Fahne eines Bahnbediensteten), kostet das Überqueren des Bahnübergangs 150 Euro, 3 Punkte und einen Monat Fahrverbot.
- Das Umfahren geschlossener Halbschranken oder Schranken kostet 450 Euro, 4 Punkte sowie drei Monate Fahrverbot. Fußgänger und andere nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer zahlen die Hälfte, sprich 225 Euro und erhalten ebenfalls 4 Punkte!
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Tunnel, Pannenbucht und Nothaltebucht:
Da es neue Verkehrszeichen und Vorschriften für Tunnel und Nothaltebuchten gibt, muss auch der Bußgeldkatalog die Missachtung dieser Verkehrszeichen regeln. Ab 01.08.2006 gilt:
- Im Tunnel ohne Abblendlicht gefahren: 10 Euro
- ... andere dadurch gefährdet: 15 Euro
- ... mit Sachbeschädigung: 35 Euro
- Im Tunnel gewendet: 40 Euro, 1 Punkt
- In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt gehalten: 20 Euro
- In einer Nothalte- oder Pannenbucht unberechtigt geparkt: 25 Euro
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Sonntagsfahrverbot:
Hierzu wird im § 3 Abs. 2 der Bußgeldkatalogverordnung klargestellt, dass den Halter die höhere Geldbuße trifft, wenn er selbst der Fahrer ist (dies war bisher auslegungsfähig) |
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